GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Liefer- und Zahlungsbedingungen

Änderungen eines Auftrags können uns innerhalb einer Stunde nach Auftragserteilung mitgeteilt werden. Alle Änderungen, die später erfolgen, werden mit 30,00 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Beanstandungen werden nur schriftlich und innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren berücksichtigt. Konformitätsmängel im Sinne des Artikels 1649 quarter ZGB müssen innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Feststellung schriftlich gemeldet werden.

Unsere Rechnungen sind, , innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzüge zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 18% des Satzes berechnet. Bei Beträgen unter 125,00 Euro werden zusätzlich 12,50 Euro Bearbeitungsgebühren für Mahnungen etc. berechnet. Für die Eintreibung ausstehender Zahlungen haben wir die Kanzlei ZIANS & HAAS in 4780 St.Vith, beauftragt. Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung von 14 Tagen wird eine Entschädigung entsprechend 18% des Vertragswertes verlangt (Strafklausel).
 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich eventueller Spesen und Kosten) Eigentum des Verkäufers. Teilzahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Rechnungssumme verrechnet. Bei eventuellen Streitfällen ist das Gericht von Verviers zuständig. Ergänzende Hinweise für die Verarbeitung von Baustoffen aus Lehm

Allgemeine Anforderungen an den Verarbeiter

Zur fehler- und schadensfreien Verarbeitung der Produkte muss der Verarbeiter über ausreichende allgemeine handwerkliche und bautechnische Kenntnisse verfügen. Der Verarbeiter muss die jeweiligen Bedingungen vor Ort prüfen und den Einsatz der Baustoffe an die konkrete Situation anpassen.
 

Haftungsumfang

Die Haftung ist grundsätzlich auf den Warenwert und den Aufwand für Umtausch und Rücknahme begrenzt. Bei Feststellung von Produktmängeln ist unverzüglich Anzeige beim ausliefernden Händler zu machen. In jedem Fall ist die Verarbeitung von Folgeschäden (z. B. an Putzmaschinen) sofort zu unterbrechen. Eine Haftung für vermeidbare Folgeschäden bleibt ausgeschlossen.


Frost in der Winterzeit

Erdfeuchte Produkte können in der Winterzeit durchfrieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Material nach der Herstellung, beim Transport oder einer Zwischenlagerung Frosttemperaturen ausgesetzt ist. Schäden am Produkt entstehen durch die Frosteinwirkung nicht.

Alle rechte vorbehalten - Copyright
© 2025 DRUWID | Michaël Thönnes